Verlage in den USA und Großbritannien drängen auf verbindliche Kennzeichnungspflichten für getarnte KI-Crawler. In den USA liegt mit dem Stealth Bot Prohibition Act (H.R. 9915) ein Gesetzesvorschlag vor. Britische Medienhäuser fordern laut Berichterstattung vom 22. Oktober 2026 einen ähnlichen Ansatz. Geltendes Recht sind diese Vorstöße bislang nicht. Für deutsche Publisher wird die Frage dringlicher, wie sie legitime Suchmaschinen von unbekannten automatisierten Abrufen unterscheiden können.
Worum es bei der Forderung geht
Die amerikanische News/Media Alliance unterstützt einen Entwurf, der Bots zur Offenlegung von Identität und Zweck verpflichten soll. Ziel sind insbesondere Crawler, die ihre Herkunft verschleiern oder menschliche Besucher imitieren. Der Verlagsverband vertritt dabei wirtschaftliche Interessen von Rechteinhabern und ist keine neutrale Regulierungsbehörde.
Laut Digiday vom 22. Oktober setzen sich auch britische Medienunternehmen für ähnliche Transparenzregeln ein. Aus diesem politischen Vorstoß lässt sich weder eine bereits beschlossene britische Crawlerpflicht noch eine neue EU-Regel ableiten.
Warum die Bot-Zahlen genau gelesen werden müssen
Der Sicherheitsanbieter DataDome meldete in seinem Bot-and-Agent-Security-Report 2026, 70,9 % der erkannten bösartigen Bot-Anfragen seien Scraping zuzuordnen. Die so klassifizierten Scraping-Versuche seien von Juli 2025 bis Juni 2026 um 185,2 % gestiegen. Grundlage sind Zugriffe auf mehr als 75.000 durch DataDome geschützte Websites.
Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass 70,9 % sämtlicher Webaufrufe Scraper sind, oder dass jeder erkannte Scraper von einem KI-Anbieter stammt. Die Daten betreffen eine klassifizierte Teilmenge innerhalb eines Anbieternetzwerks. Sie belegen auch nicht, ob ein bestimmter Abruf ohne passende Nutzungserlaubnis erfolgte.
Technische Erkennung und Rechteklärung trennen
Die Datei robots.txt signalisiert kooperierenden Crawlern gewünschte Zugriffsregeln. Absichtlich getarnte Bots müssen solche Regeln nicht respektieren. Publisher brauchen deshalb ein Inventar bekannter Crawler, CDN- und Serverprotokolle, passende Ratenbegrenzungen und Identitätsprüfungen, ohne Suchmaschinen oder vereinbarte Partnerzugriffe pauschal abzuschneiden.
Welche Bedeutung neue vertragliche Website-Zugriffsregeln bekommen, zeigt unser Bericht zu Metas Commercial Terms. Der SPUR-Ansatz für Content-Telemetrie beschäftigt sich dagegen mit dem späteren Nachweis von Inhaltenutzungen.
Klarnamen allein bezahlen keine Inhalte
Selbst ein korrekt identifizierter Bot erhält damit nicht automatisch ein Recht zur Weiterverwertung. Umgekehrt erzeugt seine Identifizierbarkeit noch keine Vergütung. Technische Freigabe, urheberrechtlicher Lizenzumfang und wirtschaftlicher Gegenwert bleiben eigenständige Entscheidungen. Das zeigen Googles vertragliche News-AI-Pilotprojekte ebenso wie die Überlegungen zu Registrierung und direkter Leserbindung.
Einordnung: Der unmittelbare praktische Schritt für deutsche Marketing- und Publisher-Teams ist ein dokumentierter Umgang mit legitimen und unbekannten Bots. Der Gesetzgebungsprozess in den USA und die britischen Forderungen sollten beobachtet, aber nicht als bereits eingeführte Regeln dargestellt werden.
Quellen: Digiday, 22.10.2026; News/Media Alliance, H.R. 9915; DataDome, Bot Traffic & Threat Trends 2026.
Symbolbild: Taylor Vick / Unsplash. Keine Darstellung eines konkreten Crawlers.
