Metas Streit um das Auslesen verknüpfter Websites hat eine neue Stufe erreicht: Die britische Wettbewerbsbehörde CMA ermittelt seit dem 30. Oktober 2026, und in Norwegen haben 180 Medienunternehmen eine vorläufige gerichtliche Sperre erreicht. Parallel hat Meta die Einführung seiner neuen Business-Bedingungen auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Damit wird aus der Vertragsdebatte ein Testfall dafür, wie viel Kontrolle Verlage über ihre Inhalte behalten, wenn sie auf Social-Plattformen angewiesen sind.
Die vorgeschlagenen Commercial Terms sollten ursprünglich am 30. Oktober gelten und wurden zunächst auf 20. November verschoben. Meta erklärte am 28. Oktober, die Gespräche mit Branchenverbänden könnten über dieses Datum hinausgehen. Bis dahin bleiben die bestehenden Bedingungen gültig. Reuters dokumentiert Metas Entscheidung. Unser früherer Hintergrund zu den ursprünglichen Klauseln beschreibt, wie der Konflikt begann.
Die CMA prüft den Zwang hinter der Einwilligung
Die offizielle Mitteilung der britischen Competition and Markets Authority nennt eine präzise Frage: Nutzt Meta eine mögliche marktbeherrschende Stellung aus, wenn Publisher oder andere Content-Unternehmen für den Zugang zu Facebook und Instagram weitreichende Bedingungen akzeptieren müssen? Die Behörde untersucht einen möglichen Verstoß gegen britisches Wettbewerbsrecht. Eine endgültige Entscheidung ist damit noch nicht gefallen.
Die Crawler-Klausel erlaubt nach der vorgesehenen Vertragsfassung automatisiertes Abrufen, Indexieren und Analysieren von Websites, die mit Meta-Business-Diensten verbunden sind. Kritiker sehen die Gefahr, dass ein Unternehmen allein durch das Betreiben einer Facebook-Seite oder einer Instagram-Business-Präsenz umfangreiche Rechte an seiner Website einräumt.
Meta weist den Vorwurf zurück, journalistische Inhalte damit pauschal für KI-Training verwenden zu wollen. Nach früherer Kritik strich der Konzern die ausdrückliche Formulierung „train“ und verweist auf Produktinformationen für Anzeigen und Empfehlungen. Nieman Journalism Lab dokumentierte die Vertragsversionen.
Norwegens Medienhäuser zeigen, dass gemeinsamer Widerstand wirkt
In Norwegen erreichten 180 Medienunternehmen am 28. Oktober eine einstweilige gerichtliche Verfügung. Der Fall ist bemerkenswert, weil nicht nur einzelne Verlage protestieren, sondern ein großer Teil einer nationalen Medienbranche gemeinsam gegen Plattformbedingungen vorgeht. Associated Press berichtet über die Verfügung, den Protest europäischer Verbände und das britische Verfahren.
Für deutsche Publisher und Vermarkter ist das wirtschaftlich relevant. Facebook und Instagram können Traffic, Community-Kontakte, Kampagnen und Abo-Abschlüsse liefern. Wer die Plattform für die Reichweite braucht, verfügt bei Vertragsbedingungen über weniger Verhandlungsmacht als ein Unternehmen, das jederzeit wechseln kann.
Ein neuer Markt für kontrollierten Content-Zugang
Der Konflikt unterstreicht, weshalb Verlage an eigenen technischen Zugängen und Lizenzmodellen arbeiten. People Inc. entwickelt strukturierte News-APIs für KI-Agenten, während andere Projekte versuchen, die Nutzung von Inhalten in KI-Systemen messbar zu machen. Dahinter steckt dieselbe Geschäftsidee: Rechte, Zugriffe und Gegenleistungen ausdrücklich zu vereinbaren.
Für Marketingteams ist die unmittelbare Konsequenz praktischer: Prüfen, welche geschäftlichen Meta-Konten mit welchen Domains verbunden sind, wo lizenzierte Bilder und exklusive Inhalte liegen und welche Bots technisch zugreifen. `robots.txt` kann bestimmte Zugriffe steuern; Vertragsrechte und Crawler-Konfiguration sind jedoch getrennte Fragen. Beim KI-Ausbau des Meta Ads Managers gewinnen diese Datenbeziehungen zusätzlich an Bedeutung.
Stand 3. November: Die neuen Meta-Bedingungen sind nicht in Kraft, die CMA untersucht den Sachverhalt und in Norwegen gilt eine vorläufige Sperre. Die nächsten entscheidenden Schritte liegen bei den Behörden und bei der endgültigen Formulierung der Verträge – nicht bei einem weiteren angekündigten Startdatum.
