X hat am 27. Oktober 2026 ein neues Foto-Resharing angekündigt: Wer ein Bild in der Plattform lange gedrückt hält, kann es mit „Post photo“ in einem eigenen Beitrag weitergeben. Der ursprüngliche Account wird dabei als Quelle verlinkt. Laut X Creators können sowohl der ursprüngliche Account als auch der weiterteilende Account über Original Content Rewards verdienen. Wie viel Geld tatsächlich bei wem ankommt, ist damit allerdings nicht gesagt.
Für Fotografen, Meme-Creator und Social-Media-Redaktionen ist vor allem die Trennung zwischen sichtbarer Urhebernennung, rechtlicher Nutzungserlaubnis und monetarisierbarer Reichweite entscheidend. Die neue Funktion ist keine pauschale Freigabe fremder Bilder.
Was die Foto-Funktion gegenüber einem normalen Repost ändert
Ein normaler Repost verbreitet einen bestehenden Beitrag; ein Zitat-Repost stellt den Originalbeitrag mitsamt eigenem Kommentar dar. Beim neuen „Post photo“ geht es hingegen um das einzelne Bild, das als Bestandteil eines neuen Beitrags erscheint, aber mit dem ursprünglichen Post verbunden bleibt. Damit können andere Accounts etwa ein Foto mit eigener Einordnung teilen, ohne es erst herunterzuladen und erneut hochzuladen.
X hat diesen Ablauf für Bilder angekündigt; ähnliche Quellenverweise gab es bei weitergeteilten Videos bereits. Noch offen sind Details zur Berechnung des Vergütungsanteils, zu einem möglichen Opt-out der Bildautoren und zur zuverlässigen Verfügbarkeit in allen App-Versionen. Aus dem kurzen offiziellen Hinweis lässt sich weder eine feste Aufteilung der Erlöse noch eine Garantie für jeden Foto-Repost ableiten.
Geld gibt es nur unter Bedingungen – und nicht für jeden View
Entscheidend sind die offiziellen Regeln zu Original Content Rewards. Das Programm ersetzte im September die bisherige Revenue-Sharing-Variante. Für eine Bewerbung nennt X unter anderem ein geeignetes Premium-Abo, mindestens 500 verifizierte Follower und 500.000 Home-Timeline-Impressionen verifizierter Nutzer innerhalb von 90 Tagen. Auch diese Schwellen garantieren keine Aufnahme.
Für die spätere Auszahlung zählen laut X einmalige Impressionen von Premium-Nutzern im Home-Feed, wenn mindestens die Hälfte des Posts sichtbar ist. Bezahlte, künstliche und wiederholte Impressionen zählen nicht. Das Plattformversprechen, beide Seiten könnten verdienen, bedeutet daher ausdrücklich keine Bezahlung pro beliebiger Weitergabe. Wie die qualifizierten Impressionen beim Foto-Resharing zwischen den Beteiligten konkret zugerechnet werden, erläutert die öffentliche Hilfe bislang nicht.
Bereits die Umstellung von X auf Original Content Rewards hatte das Anreizsystem verschoben: Eigenleistung statt kopierter Reichweitenware. Das neue Foto-Sharing versucht, Verbreitung und Quellenangabe miteinander zu verbinden.
Ein Credit ist keine Bildlizenz
Ein besonders wichtiger Punkt für deutsche Marken: Ein Link zum Originalaccount klärt nicht automatisch die Nutzungsrechte. Ein Account kann ein Foto verbreiten, ohne selbst Urheber oder Inhaber sämtlicher Rechte zu sein. X trennt seine Monetarisierungsbedingungen ausdrücklich vom geistigen Eigentum. Auch das Deutsche Patent- und Markenamt unterscheidet zwischen Anerkennung der Urheberschaft und den Verwertungsrechten.
Wer Bilder für Unternehmensposts, bezahlte Kooperationen oder außerhalb von X weiterverwenden will, muss deshalb die jeweilige Berechtigung prüfen. Das ist nicht dasselbe wie die plattforminterne Teilen-Funktion. Eine erneute Bilddatei hochzuladen oder ein fremdes Motiv in Werbecreatives zu übernehmen, wird nicht dadurch automatisch rechtmäßig, dass der Name im Text steht.
Auch andere Netzwerke versuchen, Originale gegenüber Kopien stärker sichtbar zu machen. Bei YouTube Shorts betrifft das die Empfehlungen; Pinterest verbindet die kommerzielle Nutzung von Creator-Pins dagegen mit expliziten Werbefreigaben. Die Mechanismen sind nicht gleichzusetzen.
Was Social-Teams jetzt prüfen sollten
Für Redaktionen und Marken eignet sich die neue Funktion zunächst als Quellen-schonender Verbreitungsweg für kommentierte Fotos. In der Praxis sollte dokumentiert werden, welcher Account das Original hochgeladen hat, ob die Weitergabe in der jeweiligen App sichtbar mit der Quelle verknüpft bleibt und ob eine kommerzielle Nutzung zusätzlich vereinbart werden muss.
Beim Reporting sind die Zahlen sauber zu trennen: Gesamtreichweite, qualifizierte Premium-Impressionen, Traffic zum Ursprungsaccount und tatsächliche Auszahlung sind unterschiedliche Kennzahlen. X hat bislang keine öffentlich überprüfbaren Ertragsbenchmarks für Foto-Resharing veröffentlicht. Wer mit gekauften Views experimentiert, riskiert zudem, dass diese Impressionen ausdrücklich nicht vergütungsfähig sind.
Quellen: X Creators, 27. Oktober 2026; X-Hilfe: Original Content Rewards; DPMA: Urheberrecht.
