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Social Rocket

Instagram testet 90-Minuten-Videos: Features verbindet Reels und Langformate

Instagram testet Features-Videos bis 90 Minuten, Clips als Reels und Series. Die Funktionen laufen nur in ausgewählten Tests in USA und Brasilien.

Von Social Rocket Redaktion

Dieser Text wurde KI-gestützt erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Quellen sind unten verlinkt.

Symbolbild: Instagram-App auf einem Smartphone; keine Aufnahme der neuen Features-Funktion
Foto: Brett Jordan / Unsplash

Instagram testet seit dem 26. Oktober 2026 horizontale Langvideos von bis zu 90 Minuten unter dem Namen Features. Der Zugang ist zunächst auf ausgewählte Creator in den USA und Brasilien beschränkt. Für deutsche Accounts ist weder eine flächendeckende Freischaltung noch ein Startdatum bestätigt.

Die Ankündigung von Instagram-Chef Adam Mosseri und Produktchefin Tessa Lyons steht für einen Richtungswechsel: Instagram will Video-Podcasts, Interviews und längere Serien nicht mehr automatisch an YouTube verlieren.

Features, Clips und Series: drei verschiedene Tests

Features ist das längere Video selbst. Die Funktion Clips als Reels soll bis zu acht kurze Ausschnitte mit der Langfassung verknüpfen. Series wiederum bündelt thematisch zusammengehörige Reels. Die Tests sind unterschiedlich weit fortgeschritten; Series wird schon seit Juni erprobt. Nicht jede dieser Funktionen ist für alle Nutzer verfügbar.

Auch die Fernsehstrategie gehört dazu: Meta kündigte im Juni 2026 horizontalen Videocontent, Episodenformate und längere Creator-Inhalte für Instagram for TV an. Die aktuellen Features-Tests konkretisieren einen Teil dieser Entwicklung. Anders als YouTube hat Instagram bislang kein allgemeines Modell zur Umsatzbeteiligung an Werbeanzeigen für diese Langvideos vorgestellt.

Marketingteams müssen den kompletten Weg messen

Für Creator könnten ein langer Beitrag, mehrere Reels-Teaser und eine wiedererkennbare Serie künftig innerhalb einer Plattform zusammenfinden. Ob das geschäftlich funktioniert, lässt sich aber erst anhand von Wiederkehrrate, Zuschauerbindung, Weiterleitungen zwischen Kurz- und Langvideo und tatsächlichen Conversions beurteilen. Views allein reichen nicht.

Bei Markenkooperationen sollten Rechte an Vollversionen, Teasern und TV-Fassungen ebenso geklärt werden wie Exklusivität, Kennzeichnung und die Verfügbarkeit der Funktionen im Zielmarkt. Gerade für deutsche Kunden wäre es voreilig, US-Pilotfunktionen in einen verbindlichen Kampagnenplan einzubauen.

Zur Einordnung passen unsere Berichte über frühere Instagram-Serienexperimente, über YouTube und Connected TV sowie über KI-Werkzeuge für Instagram Edits.

Quellen: Originalvideo von Mosseri und Lyons, Bericht mit Testdetails, unabhängige Einordnung zur Monetarisierung, Metas TV-Ankündigung.

Bild: Symbolfoto Brett Jordan/Unsplash, keine Abbildung des Features-Tests.